Das neue EEWärmeG

Ab dem 01. Januar 2009 gilt das neue EEWärmeG (Erneuerbare-Energien-Wärme-Gestz). Darin ist ein prozentualer Anteil an erneuerbaren Energien zur Gebäudebeheizung vorgeschrieben. Dieses Gesetz gilt generell für alle Neubauten.

Das EEWärmeG stellt den einzelnen Bundesländern frei die Nutzungspflicht im Sanierungsfall auch auf den Bebäudebestand zu übertragen, so in Baden-Würtenberg.

 

Nachfolgend die generellen Anforderungen im Einzelnen:

Bei der Nutzung der Solarenergie mindestens 15%.

Bei der Nutzung gasförmiger Biomasse mindestens 30%.

Bei der Nutzung flüssiger oder fester Biomasse mindestens 50%.

Bei der Nutzung der Geothermie oder Umweltwärme mindestens 50%.

Diesen Anforderungen können auch durch andere, gleichwertige Maßnahmen, z.B. mit einer höheren Isolierung des Gebäudes ausgeglichen werden.

 

Ziel ist es sich von nicht erneuerbaren, fossilen Energieträgern wie Öl, Gas und Kohle, zunehmend mehr unabhängig zu machen. Dies kann auch nur im Sinne der Bauherren und Nutzer sein. Ist ein Öl- oder Gasheizung geplant, ist eine entsprechend große Solaranlage, in der Regel mit Heizungsunterstützung, zu berücksichtigen. Unter Berücksichtigung dieser Investitionskosten ist der Anwender und Nutzer besser beraten eine Heizungsanlage mit regenerativen Energien, d.h. Geothermie oder Biomasse zu nutzen. Öl oder Gas ist nicht mehr sinnvoll!

Diese Betrachtungen zeigen, dass der Einsatz regenerativer sich zunehmend mehr lohnt. Dies bedeutet, dass es für Neubauten sowie auch für den Baubestand die mit niedrigen Vorlauftemperaturen beheizt werden keine sinnvollere Alternative zu einer Wärmepumpe gibt. Für den Baubestand mit hohen Vorlauftemperaturen ist der Einsatz von Biomasse sinnvoll.

Weitere Informationen unter: www.enev-portal.de.

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